Vorsorgemaßnahmen im Krankheitsfall

Das Leben kann sich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit von heute auf morgen ändern. Der medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder Mensch für sich selbst in Anspruch nehmen möchte. Eine Patientenverfügung legt genau fest, welche Art von Behandlung Sie sich im Bedarfsfall wünschen und worauf Sie verzichten möchten. Es ist sinnvoll, diese Fragen mit dem Arzt Ihres Vertrauens und mit Ihren Angehörigen genau zu besprechen. Falls nötig, entbinden Sie die Menschen, die Ihnen nahestehen, von schwerwiegenden Entscheidungen. Die Patientenverfügung tritt nur in Kraft, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Bitte bewahren Sie das Schriftstück an einem gut zugänglichen Ort auf.

Wir empfehlen Ihnen, bei juristischen Fragen generell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir auf Wunsch gerne vermitteln.

Hilfreiche Internetseiten für die Information vorab:

www.bmjv.de

www.ekd.de/patientenvorsorge